Keine Vorlage des Hygienekonzepts beim Kreisfußballwart

Ein Schreiben der zwei Vorsitzenden der Verbandsausschüsse für Spielbetrieb und Vereinsentwicklung sorgen für Verwirrung. Nach den Verlautbarungen aus dem Schreiben, wonach jeder Verein verpflichtet sei, ein Hygienekonzept dem zuständigen Kreisfußballwart vorzulegen und davon auch die Genehmigung von Freundschaftsspielen abhängig sei, stelle ich folgendes fest:

Es gibt nach meiner Kenntnis weder aus der Satzung und den Ordnungen des Fußball-Verbandes heraus noch durch die Behörden gefordert eine Verpflichtung der Vereine, ein Hygienekonzept dem Kreisfußballwart vorzulegen. Auch ergibt sich aus einer Nichtvorlage ebenfalls nicht, dass als Konsequenz keine Freundschaftsspiele genehmigt werden können. Hier handelt es sich m.E. um eine ähnlich geartete Falschinformation wie jüngst die Infos an die Vereine, ihre Hygienekonzepte von der zuständigen Ordnungsverwaltung oder den Gesundheitsbehörden genehmigen zu lassen.

Ich stelle hierzu fest, dass es weder erforderlich noch von mir gewünscht wird, Hygienekonzepte der Vereine vorgelegt zu erhalten. Richtig ist, dass die Vereine zur Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts verpflichtet sind. Ob hierzu das Musterkonzept des Verbandes genutzt wird oder auf eigene Weise die behördlichen Vorgaben in einem Konzept umgesetzt werden, bleibt jedem Verein selbst vorbehalten. Wichtig bleibt, u.a. Abstandsregelungen, Mundschutz und Separierung von Spielern und Zuschauern umzusetzen. Hierbei wünsche ich allen Vereinen viel Erfolg.

Von der sachgerechten Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen durch jeden einzelnen Verein wird es nicht unwesentlich abhängen, ob wir ohne Unterbrechung oder gar Abbruch die neue Runde werden bestreiten können.

Michael Sobota