Durch den aktuellen Beschluss des Verbandsvorstandes zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab dem 01.08.2020 können nun die Wartefristen hinsichtlich der § 121 Nr. 2f Spielordnung bzw. § 27 Nr. 1 Jugendordnung „6-Monats-Regel“ berechnet werden.
Die Berechnung der 6 Monate erfolgt zunächst vom Zeitpunkt des letzten Pflichtspieleinsatzes bis zur Unterbrechung des Spielbetriebs am 12.03.2020. Die verbliebende Restlaufzeit zur Vervollständigung der 6 Monate wird ab dem 01.08.2020 (Wiederaufnahme Spielbetrieb) „abgeleistet“.
Was zählt zu den Pflichtspielen?
Pflichtspiele sind Meisterschaftsspiele mit Auf- und Abstiegsrecht, alle Entscheidungs- und Relegationsspiele sowie alle Spiele um den Hessenpokal. Freundschaftsspielbetrieb beinhaltet alle vom Verband in Spielrunden organisierten Spiele ohne Auf- und Abstiegsrecht (Spiele von Mannschaften außer Konkurrenz), zwischen den Vereinen frei vereinbarte Spiele und Turniere sowie alle Spiele im AH-Bereich
Achtung: Im Jugendbereich zählen die Hallenkreismeisterschaften zum Pflichtspielbetrieb.
Die Wartefristberechnung können Sie den angefügten Dateien entnehmen. Alle möglichen Spieldaten sind in einer Wartefristen-Tabelle (PDF) aufgeführt und der jeweilige Tag des entstehenden Pflichtspielrechts finden Sie danebenstehend. Schneller geht es mit dem Wartefristrechner (Excel). Einfach den Tag des letzten Pflichtspieleinsatzes eingeben – dann wird das mögliche Pflichtspielrecht automatisch berechnet.
Sofern Sie sich nicht mit dem abgebenden Verein in Sachen Ausbildungsentschädigung / nachträglicher Freigabe einigen – wir hoffen hierbei auf gemeinsame Lösungen im Sinne des Fair-Play – und eine Anpassung des Spielrechts gemäß der Wartefristberechnung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail aus dem E-Postfach an pass(at)hfv-online.evpost(dot)de mit Namen und Passnummer des Spielers. Wir senden Ihnen dann kostenfrei einen Spielerpass mit dem neu berechneten Pflichtspielrecht zu.
Für Spieler, die zuletzt am 10.12.2019 oder später ihr letztes Pflichtspiel und sich fristgerecht abgemeldet haben, wird die 6-Monatsregel nicht günstiger. Für diese Spieler ist keine Anfrage zu senden.
Gibt es besondere Voraussetzungen für das sofortige Pflichtspielrechtserteilung durch nachträgliche Freigaben?
· fristgerechte Abmeldung (bis zum 30.06. – bei Junioren im Juni)
· Fristende zur Einreichung der nachträglichen Freigabe Seniorenbereich ist der 31.08.2020
· Jugendbereich kann Einreichung jederzeit erfolgen
· Bei fristgerechter Abmeldung greifen die in Spiel- bzw. Jugendordnung verankerten Höchstsummen
· E-Mail über E-Postfach durch abgebenden Verein genügt – Name und Passnummer angeben
· Antragstellung Online ist bei nachträglichen Freigaben nicht möglich
Quelle: Top-News von HFV