Allen Vereinen zur Kenntnis die neueste Fassung der Corona-Virus-Schutzverordnung, die ab dem 17. September gilt. Neu ist, dass die Landesregierung die Eskalationsmaßnahmen bei der Überschreitung bestimmter Inzidenzwerte offensichtlich aufgegeben hat. Für die Schwellenwerte ab 35 und 50 gelten die aktuellen Bestimmungen und werden offensichtlich auch in die ab 17. September geltende Fassung überführt.
LF CoSchuV (Stand 16.09.21) (zum Download)