Beantragung freiwilliger Abstieg und Meldung Mannschaftsrückzug zum Ende der Saison 2022/23

Liebe Sportfreund*innen,

das Spieljahr 2022/23 neigt sich dem Ende zu. Die Planungen für die neue Spielzeit 2023/24 stehen bevor. Sofern Sie Veränderungen hinsichtlich der Mannschaftsmeldungen zur neuen Spielzeit 2023/24 im Herren- und Frauenbereich gemäß § 32 der Spielordnung anzeigen oder sportliche Veränderungen im Sinne eines freiwilligen Abstiegs nach § 69 der Spielordnung melden möchten, ist wie nachfolgend beschrieben vorzugehen.

Mannschaftsrückzüge nach § 32 der Spielordnung

Sofern Mannschaften ihres Vereins, die in der laufenden Saison 2022/2023 an Meisterschaftsspielen der Herren oder Frauen teilgenommen haben, für die Spielzeit 2023/24 nicht mehr melden werden, bitten wir Sie, um entsprechende Anzeige bis zum 15. Mai 2023.

Freiwilliger Abstieg nach § 69 der Spielordnung

Sollte Ihr Verein nach der Saison 2022/23 einen freiwilligen Abstieg beantragen, beachten Sie

bitte die Regularien des § 69 Spielordnung:

Bei Antragseingang bis 15.Mai 2023 kann die Mannschaft mindestens eine Spielklasse tiefer eingestuft werden. Geht der Antrag nach dem 15. Mai 2023 ein, wird die Mannschaft in der kommenden Saison mindestens zwei Spielklassen tiefer für den Spielbetrieb eingestuft.

Bei Antragstellung bis zum 15. Mai 2023 können Ihre Mannschaften auf die Zahl der definierten Absteiger Ihrer Spielklasse angerechnet werden. Mit der termingerechten Anzeige bzw. Antragstellung tragen Sie dazu bei, dass andere Mannschaften aus Ihrer Spielklasse nicht absteigen müssen.
Füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus und senden es über das elektronische Postfach an
hefv.spielbetrieb@hfv-online.evpost.de und an Ihren Kreisfußballwart.
Über den Antrag des jeweiligen Vereins auf freiwilligen Abstieg entscheidet der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
Hessischer Fußball-Verband e.V.
Thomas Kaden
Referat IT/Spielbetrieb