Beantragung freiwilligem Abstieg und Meldung Mannschaftsrückzug zum Ende der Saison 2021/22

Liebe Sportfreunde,

das Spieljahr 2021/22 neigt sich dem Ende zu. Die Planungen für die neue Spielzeit 2022/23 stehen bevor. Sofern Sie Veränderungen hinsichtlich der Mannschaftsmeldungen zur neuenSpielzeit 2022/23 im Herren- und Frauenbereich gemäß § 18 der Spielordnung anzeigen odersportliche Veränderungen im Sinne eines freiwilligen Rückzugs nach § 44 der Spielordnung melden möchten, ist wie nachfolgend beschrieben vorzugehen.

Mannschaftsrückzüge nach § 18 der Spielordnung

Sofern Mannschaften ihres Vereins, die in der laufenden Saison 2021/2022 an Meisterschaftsspielen der Herren oder Frauen teilgenommen haben, für die Spielzeit 2022/23 nicht mehr melden werden, bitten wir Sie, um entsprechende Anzeige bis zum 15. Mai 2022.

Freiwilliger Abstieg nach § 44 der Spielordnung

Sollte Ihr Verein nach der Saison 2021/22 einen freiwilligen Abstieg beantragen, beachten Sie bitte die Regularien des § 44 Spielordnung:

Bei Antragseingang bis 15.Mai 2022 kann die Mannschaft mindestens eine Spielklasse tiefer ein gestuft werden. Geht der Antrag nach dem 15. Mai 2022 ein, wird die Mannschaften in der kommenden Saison mindestens zwei Spielklassen tiefer für den Spielbetrieb eingestuft.

Bei Antragstellung bis zum 15. Mai 2022 können Ihre Mannschaften auf die Zahl der definierten Absteiger Ihrer Spielklasse angerechnet werden. Mit der termingerechten Anzeige bzw. Antragstellung tragen Sie dazu bei, dass andere Mannschaften aus Ihrer Spielklasse nicht absteigen müssen.

Füllen Sie bitte das beigefügte Formular (PDF) aus und senden es über das elektronische Postfach an hefv.spielbetrieb@hfv-online.evpost.de und an Ihren Kreisfußballwart.

Über den Antrag des jeweiligen Vereins auf freiwilligen Abstieg entscheidet der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung.

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Mit freundlichen Grüßen

Hessischer Fußball-Verband e.V.