Das Verbandsgericht des Hessischen Fußball-Verbandes hat die Berufung des TSV Nieder-Ramstadt gegen das Urteil des Kreissportgerichts (KSG) Darmstadt zurückgewiesen. Das Urteil des KSG wurde sogar dahingehend abgeändert, als die Spielwertung mit 3:2 Toren zu Gunsten des FCA Darmstadt II erfolgt. Das KSG hatte das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet.
In der Sache ging es um den Spielabbruch des Meisterschaftsspiels zwischen dem FCA Darmstadt II und dem TSV Nieder-Ramstadt, das Anfang Mai beim Stand von 3:2 für Darmstadt kurz vor dem Spielende abgebrochen wurde. Ein Spieler des TSV Nieder-Ramstadt war in eine Auseinandersetzung mit Zuschauern des FCA Darmstadt verwickelt und wurde von einem der Akteure tätlich attackiert. Der Schiedsrichter brach die Partie daraufhin ab, obwohl dieser selbst nicht bedroht war und das Spiel kurz vor seinem regulären Abpfiff stand.
Wie das KSG kam nun das Verbandsgericht zu der Auffassung, dass der Spielabbruch nicht zwingend war und der Schiedsrichter nicht alle der ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Spielfortsetzung ausgeschöpft hatte. Die Verletzung des Nieder-Ramstädter Spielers sei auch nicht dermaßen gravierend gewesen, um eine Ausnahmesituation für die Mannschaft des TSV Nieder-Ramstadt unterstellen zu können, die eine Spielfortsetzung unmöglich gemacht hätte.
Die Wertung des Spiels zu Gunsten des FCA Darmstadt führt dazu, dass die Arheilger nun mit fünf Punkten Vorsprung auf den Zweiten SKG Ober-Beerbach die Meisterschaft der Kreisliga B Darmstadt errungen haben. Der TSV Nieder-Ramstadt bleibt mit 75 Zählern auf Rang vier. Die SKG Ober-Beerbach ist zwar punktgleich mit dem FC Alsbach II (jeweils 76 Zähler), doch im direkten Vergleich mit Alsbach hat Ober-Beerbach die Nase vorne und steigt als Tabellenzweiter mit in die Kreisliga A auf.