Infos zur Zeitstrafe

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Verbandsfußballwart Jürgen Radeck und dem kommissarischen stellvertretenden Verbandsfußballwart Thorsten Bastian, aktuelle Informationen zur Einführung der Zeitstrafe und die damit zusammenhängende Änderung des § 107 Spielordnung zur Strafe nach Gelb-Roter Karte sowie dem Umgang mit Pflichtspielsperren im Zusammenhang mit der Annullierung der Spielzeit 2020/2021 zur entsprechenden Kenntnisnahme.

Insbesondere richten wir Ihr Augenmerk auf die neue Vorschrift der Spielordnung, § 107a), Zeitstrafe für Spieler.

Die Vorschrift findet ab dem 1. Juli 2021 im laufenden Kreispokal der Spielzeit 2020/2021 Anwendung.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.

Viele Grüße

Walter Sitorius

HFV