Wissenswerte Neuregelungen im hessischen Amateurfußball

Für den Meisterschaftsspielbetrieb der Saison 2025/26 hat der Hessische Fußball-Verband (HFV) einige Regelungen in der Spielordnung angepasst. Zur besseren Übersicht sind diese in den folgenden Punkten kompakt zusammengefasst:

§ 54 Spielerwechsel

In allen Alters- und Spielklassen sind ab sofort fünf Spielerwechsel möglich. Mit Ausnahme der LOTTO Hessenliga ist überall auch die Wiedereinwechslung von Spielerinnen und Spielern möglich, die Anzahl der gesamten Wechselvorgänge ist jedoch auf fünf beschränkt.

§ 85 Zeitstrafe

Das zwei Spielzeiten lang bestehende Pilotprojekt Zeitstrafe ist zum 30. Juni 2025 ausgelaufen. Durch die – durch Deutschen Fußball-Bund (DFB) und International Football Association Board (IFAB) – vorgenommenen geänderten Rahmenbedingungen zur Anwendung der Zeitstrafe hat sich der HFV dazu entschieden, das Pilotprojekt nicht zu verlängern. Somit kommt die Zeitstrafe im Spielbetrieb des HFV nicht mehr zur Anwendung.

§ 84 Feldverweis und Folgen

Durch den Wegfall der Zeitstrafe kehrt in allen Alters- und Spielklassen die Gelb-Rote Karte zurück. Bei Pflichtspielen im Herren- und Frauenspielbetrieb führt eine Gelb-Rote Karte nun zu einer automatischen Spielsperre (analog zu den bereits bestehenden Regelungen in den Verbandsspielklassen). In Freundschaftsspielen bleibt eine Gelb-Rote Karte ohne Sperrfolge.

§ 26 Schiedsrichter-Pflichtsoll

Hier wurden einige Erleichterungen für Vereine zur Erfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls beschlossen. So werden ab sofort 75 anstatt 50 Spielleitungen angerechnet. Zudem werden die zu erbringenden Spielleitungen im D-Jugendbereich pauschal auf zehn Spielleitungen beschränkt und die Höhe des Abzuges bei wiederholter Nichterfüllung von Spielgemeinschaften wird zukünftig auf maximal einen Punkt gedeckelt.

§ 28 Rahmenbedingungen für Verbandsspielklassen

Zu der bereits bestehenden Lizenzpflicht (Trainer-B-Lizenz) in der LOTTO Hessenliga und den Verbandsligen müssen als Neuregelung auch Trainer der Gruppenligen über eine entsprechende Trainer-Lizenz verfügen. In den Gruppenligen ist der Nachweis einer Trainer-C-Lizenz notwendig. Grundlegend müssen Trainer-Lizenzen immer zu Beginn des Spieljahres beim zuständigen Klassenleiter nachgewiesen werden. Der entsprechende Trainer muss auch im Vereinsmeldebogen entsprechend hinterlegt sein.

Für die Saison 2025/26 gilt jedoch eine Übergangsfrist, das heißt, dass die Trainer der Gruppenligen diesen Nachweis erst bis zum Saisonende erbringen müssen.

§69 Freiwilliger Abstieg

Mannschaften, die bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres einen Antrag auf freiwilligen Abstieg in die nächsttiefere Spielklasse stellen, werden dort im aktuellen Spieljahr wie sportliche Absteiger behandelt. Bisher wurden Mannschaften, die einen freiwilligen Abstieg beantragten, in der neuen Spielklasse „on top“ auf die anderen Mannschaften gerechnet. Dies führte zu unterschiedlichen Klassenstärken in den Ligen eines Kreises. Mannschaften, die freiwillig eine Spielklasse absteigen, werden nun in der Spielklasse, in die sie absteigen, bei der Berechnung von Richtzahlen oder abgesicherten Klassenstärken wie sportliche Absteiger behandelt.

§§ 20a (neu), 20b (neu), 97

Es wurden Regelungen dazu eingeführt, wonach unter bestimmten Voraussetzungen auch Kapitalgesellschaften (einschließlich sogenannte Enkelgesellschaften) am Spielbetrieb des HFV teilnehmen können.

Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen des Herren- und Frauenspielbetriebs in der HFV-Spielordnung gibt es auch Änderungen im Jugendbereich (Jugendordnung). Hier wurde unter anderem auch die Zeitstrafe abgeschafft und die Gelb-Rote Karte in gewissen Altersklassen eingeführt (§ 50 Jugendordnung). Weiterhin gibt es Anpassungen bezüglich des Einsatzes in unteren Mannschaften bei besonderen Spielrunden (§ 8 Jugendordnung), die Einführung einer Regelung zum sogenannten „playing down“ (§ 11 Jugendordnung), Anpassung der Regelungen zum Zweitspielrecht (§ 26, 27 Jugendordnung) sowie der Bestimmungen über den erstmaligen Wechsel von Juniorenspielern mit Amateurstatus von einem Amateurverein zu einem Verein mit Leistungszentrum ohne Statusveränderung des Spielers (§ 45 Jugendordnung)

In der Schiedsrichterordnung wurden nach einer Umfrage unter allen hessischen Vereinen im April und der Zustimmung des Verbandsvorstandes am 12. Juli die Spesensätze für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter (nachfolgend zur besseren Lesbarkeit als männliche Form erwähnt) erhöht. Diese Erhöhung ist ab dem heutigen 15. Juli 2025 gültig. „Unser Dank geht an die 1096 hessischen Vereine für Ihre Rückmeldungen, denn auf Ihrem Feedback beruhen die beantragten und nun umzusetzenden Spesenanpassungen. Ihre Rückmeldung zeigt die große Wertschätzung, die die Vereine den Schiedsrichtern entgegenbringen. Dank gilt es auch dem Verbandsvorstand zu sagen für die intensiven Gespräche und Diskussionen über die beantragte Anpassung“, erklärte Verbandsschiedsrichterobmann Klaus Holz.

§ 17 Spesen bei Seniorenspielen

Für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten (nachfolgend in Klammern) gelten diese Spesensätze: In der LOTTO Hessenliga liegen die Spesen nun bei 95 Euro (50), in den Verbandsligen bei 80 (45) und in den Gruppenligen bei 60 (35). Bei Spielen der Kreisoberligen und der Frauen-Hessenliga sind es 50 Euro. In den Kreisligen, bei Freundschaftsspielen, Pokalspielen auf Kreisebene, Reserven und allen weiteren Frauenspielen liegen diese bei 40 Euro (25).

§ 18 Spesen bei Juniorenspielen
Für Schiedsrichter bei Spielen der A-, B- und C-Juniorinnen und -Junioren der Hessenliga wurden diese Spesenbeträge auf 40 Euro angehoben, für die jeweiligen Begegnungen in den Verbands- und Gruppenligen (außer C) gibt es 35 Euro. Die Spielleitungen von Partien der A- und B-Juniorinnen und -Junioren im Kreis werden mit 30 Euro vergütet. Alle übrigen Junioren- oder Juniorinnen-Spiele sind mit 25 Euro festgelegt, eine Ausnahme bilden lediglich die E-Juniorinnen und -Junioren (20 Euro). Schiedsrichter-Assistenten erhalten jeweils 25 Euro.

§ 19 Spesen bei Spielen der Futsal-Ligen und Futsal-Hessenpokal
Schiedsrichter 1 und 2 erhalten bei Einsatz in den Futsal-Ligen 40 Euro, Schiedsrichter 3 und Zeitnehmer werden mit 20 Euro entschädigt. Ein Turniereinsatz beim Futsal-Hessenpokal steht mit 15 Euro je angefangener Stunde Einsatzdauer zu Buche.

Die aktuellen Ordnungen finden Sie hier 2025715_PM_Regelneuerungen zum Download.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gast

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.
Matthias Gast
Referent Medien und Kommunikation