Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
in der Anlage überlassen wir Ihnen wichtige Hinweise der Passstelle mit Blick auf die durch den DFB-Vorstand am 13. Dezemer 2024 beschlossene Verlängerung der Wechselperiode II für Vertragsspieler bis zum 03. Februar 2025 sowie zum Ende der Wechselperiode II für Amateuspieler zum 31. Januar 2025 mit der Bitte um entsprechende Kenntnisnahme.
Zudem weisen wir mit Nachdruck darauf hin, dass in der Wechselperiode II, nur die nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins zu einer Reduzierung der Wartefrist für Pflichtspiele führt.
Bankbestätigte Überweisungsträger oder Vereinbarungen der Vereine die dem Spieler/der Spielerin eine nachträgliche Freigabe, wodurch auch immer
zusichern, sind unbeachtlich und können nicht bearbeitet werden.
Über die Antragstellung online „Nachträgliche Freigabe“ kann nur einmal ein Dokument hochgeladen werden.
Wird ein Antrag durch die Passstelle abgelehnt, weil das hochgeladenen Dokument nicht die nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins ist,
muss die nachträgliche Freigabe der Passstelle entweder über das E-Postfach der Passstelle oder per Fax mit entsprechendem Sendebericht, und bis zum 31. Januar 2024 übermittelt werden. Allein der Eingang bei der Passstelle ist maßgeblich für die Fristenwahrung.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und Umsetzung!
Mit freundlichen Grüßen
Walter Sitorius
Abteilungsleiter Passstelle
Amateuer zum Vertragsspieler_ Wechselperiode II
Amateur zum Amateur_ Wechselperiode II
Informationen der Passstelle zur Wechselperiode II der Spielzeit 2024_25