Finger weg vom Einsatz nicht spielberechtigter Spieler bei Freundschaftsspielen

Immer wieder kommt es zu Anfragen, ob ein Spieler, dessen Vereinswechsel durch die Passstelle des Hessischen Fußball Verbandes noch nicht bearbeitet wurde, dennoch in Freundschaftsspielen zum Einsatz kommen kann. Auch wenn Test- und Freundschaftsspiele keinen verbindlichen Charakter haben und man durchaus die Frage stellen kann, ob man die gleichen Regularien anwenden sollte wie bei Meisterschaftsspielen, gilt: der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers ist unzulässig und wird unter Umständen von den Sportgerichten hart bestraft!

Ich verweise hier auf den Fall eines Gruppenligisten, der im Rahmen der Vorbereitung in der vergangenen Saison einen nicht spielberechtigten Spieler in einem Freundschaftsspiel zum Einsatz gebracht hat. Das Ergebnis war für den Verein bitter. Das zuständige Regionalsportgericht verhängte neben einer Geldstrafe auch einen Punktabzug für die jetzt abgelaufene Saison.
Ergebnis: der Einsatz eines (noch) nicht spielberechtigten Spielers in Freundschaftsspielen hat (auch) im Interesse der Vereine zu unterbleiben, weil ein solcher Einsatz nach der Spielordnung des HFV unzulässig ist und von den Sportgerichten ggfs. hart bestraft werden kann. 
 
 
Michael Sobota
-Kreisfußballwart-