Auf seinem Verbandstag hat der Hessische Fußball-Verband beschlossen, ab der Saison 2025/26 die Einwechslung von fünf Spielern nicht nur wie bislang in den Verbandsklassen (Hessen-, Verbands- und Gruppenliga) zu erlauben, sondern dies auch in den Kreisligen zu ermöglichen. Im Antragsdokument des Verbandes stand: „Mit der neuen Regelung können die unterschiedlichen Voraussetzungen im Amateurfußball am besten abgedeckt werden, da es sowohl Mannschaften mit breitem Kader gibt, die durch maximal drei Auswechslungen auf Kreisebene nicht allen Spielern beziehungsweise Spielerinnen eine Spielmöglichkeit geben können, als auch Mannschaften, denen am Spieltag weniger als 16 Spieler oder Spielerinnen (Verbandsebene) beziehungsweise 14 Spieler oder Spielerinnen (Kreisebene) zur Verfügung stehen.“
Gleiches Recht für alle also, ob mit großem oder kleinem Spielerkader. Diese neue Regelung gilt auch für die Frauenklassen.
Der Rückwechsel von ausgetauschten Spielerinnen und Spielern bleibt erlaubt. Allerdings darf die Anzahl der Auswechslungen inclusive der Rückwechsel fünf nicht überschreiten. Zudem können in allen Spielen maximal 20 Spieler auf die Spielberechtigungsliste des Vereins in den Spielbericht übernommen werden.
Mit dieser Regelung wird hinsichtlich der Ein- und Auswechslungen der Spielbetrieb wieder harmonisert bzw. vereinheitlicht. Durch die Möglichkeit der Rückeinwechslung sowie der Anrechnung auf das Wechselkontigent von 5 Spielern werden auch die Interessen jener Vereine berücksichtigt, die über keinen üppigen Spielerkader verfügen. Insbesondere im Rahmen des Schiedsrichteraustauschs mit anderen Landesverbänden kam es aber auch immer wieder zu Rückfragen bei in Hessen eingesetzten Schiedsrichtern hinsichtlich der Wechslungen. Man könnte hierzu feststellen, dass dies als ein bescheidener Beitrag einer Entbürokratisierung im hessischen Fußballsport angesehen werden kann.
Michael Sobota
-Kreisfußballwart-