Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
in der Anlage Präsentation Wechselperiode II_ Infoveranstaltungen Dezember 2025 überlassen wir Ihnen, wie in unseren beiden Infoveranstaltungen angekündigt, die Präsentation als Nachschlagewerk zu den Themen, die wir im Rahmen unseres Austausches am 09. und 10. Dezember 2025 mit Blick auf die Wechselperiode II besprochen hatten, zur entsprechenden Kenntnisnahme.
Zudem weisen wir darauf hin, dass in der Wechselperiode II, nur die nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins zu einer Reduzierung der Wartefrist für Pflichtspiele führt.
Bankbestätigte Überweisungsträger oder Vereinbarungen der Vereine die dem Spieler/der Spielerin eine nachträgliche Freigabe, wodurch auch immer zusichern, sind unbeachtlich und können für die Reduzierung der Wartefrist für Pflichtspiele keine Berücksichtigung finden.
Über die Antragstellung online „Nachträgliche Freigabe“ kann nur einmal ein Dokument hochgeladen werden.
Wird ein Antrag durch die Passstelle abgelehnt, weil das hochgeladenen Dokument nicht die nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins ist,
muss die nachträgliche Freigabe der Passstelle entweder über das E-Postfach der Passstelle oder per Fax mit entsprechendem Sendebericht, und bis zum 31. Januar 2026 übermittelt werden. Allein der Eingang bei der Passstelle ist maßgeblich für die Fristenwahrung.
Die Mitarbeiter der Passstelle sind bis einschließlich 19. Dezember 2025 erreichbar und danch erst wieder ab dem 05. Januar 2026.
Das Team der Passstelle wünschen allen Vereinen und Funktionären ein schönes Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage im Kreise der Familie und Freunde, alles erdenklich Gute und viel Erfolg für das neue Jahr 2026
Mit vorweihnachtlichen Grüßen
Walter Sitorius
Abteilungsleiter Passstelle
