Wichtig: Aktuelle Hinweise zu Trainingsmöglichkeiten

Anfang November hat das Land Hessen die Einschränkungen noch strenger verfasst, beispielsweise, dass man auch nicht zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes auf Sportplätzen kicken darf. Diese Regelungen wurden am 6. November 2020 wieder rückgängig gemacht. Was bedeutet das für die aktuelle Trainingsgestaltung (Stand 9. November 2020)?

Manche Vereine überlegen, ob es erlaubt ist, wieder ein Mannschaftstraining anzubieten, im Zuge dessen das Spielfeld in viele Einzelfelder aufgeteilt ist und somit mehrere Spieler – getrennt voneinander – auf einem Platz agieren. Bezüglich dieser Frage hat HFV-Präsidiumsmitglied Frank Illing (Vorsitzender des Verbandsausschusses für Qualifizierung und Vereinsentwicklung) mit dem hessischen Ministerium des Innern und für Sport Rücksprache gehalten und möchte die aktuell gültigen Trainingsmöglichkeiten in Hessen klarstellen:

Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in Sporthallen lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden. Weitläufige Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren individualsportlich aktiven Personen genutzt werden.

Die Durchführung von Individualtraining (ein Trainer plus ein Spieler) ist möglich. Gruppentraining hingegen ist explizit verboten. Ebenso ist ein verkapptes Gruppentraining in Form von mehreren gleichzeitig stattfindenden Individualtrainings nicht zulässig. Wir empfehlen ausdrücklich eine Beschränkung auf maximal eine Trainingsgruppe (zwei Personen bzw. Hausstand) pro Platzhälfte.

Zwei Spieler (ohne Trainer) dürfen 1:1-Situationen im Vollkontakt trainieren, sofern es sich um einen festen Partner handelt, der nicht gewechselt wird.

Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen erfolgt, also z.B. mit wechselnden Partnern trainiert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, so dass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.

Quelle: Top-News · von: HFV