Strafrechtliches Urteil nach Schiedsrichterattacke in Münster

Beim Strafprozess gegen einen Spieler des SV Münster, der im vergangenen Jahr einen Schiedsrichter bewusstlos geschlagen hatte, ist heute am Amtsgericht Dieburg ein Urteil gefallen.

Der Spieler erhält nach Angaben des Axel-Springer-Verlages eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt sind. Außerdem muss er an einem Anti-Gewalttraining teilnehmen, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 2000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck spenden. Der niedergeschlagene Schiedsrichter bekommt zudem 3500 Euro Schmerzensgeld.

„Der Hessische Fußball-Verband sieht das heutige Urteil als richtiges und wichtiges Zeichen gegen Gewalt auf unseren Sportplätzen und zum Schutz unserer Schiedsrichter. Wir sind dankbar für dieses deutliche Signal der Rechtsprechung, dass ein derartiges Verhalten in unserer Gesellschaft und in unserem Sport keinen Platz findet und entsprechend sport- und strafrechtlich geahndet wird.

Zudem wünschen wir unserem ehemaligen Schiedsrichter Nils Czekala weiterhin alles Gute und hoffen, dass er irgendwann vielleicht wieder den Weg zurück ins Schiedsrichterwesen finden wird.“

Quelle: HFV