Modalitäten der Wechselfrist noch nicht endgültig geklärt


Bekanntermaßen ist die Wechselfrist im Seniorenbereich zwischen dem 1. Juni und dem 30. Juni eines jeden Jahres. Da der außerordentliche Verbandstag nun erst am 13. Juni oder 20. Juni stattfinden wird und erst damit die endgültige Entscheidung erfolgt, wie man mit der aktuellen Saison umgeht (Abbruch und Wertung nach einem bestimmten Modell oder Weiterspielen) wird nun überlegt, die Wechselfrist als Ausnahme in den Monat Juli hinein zu verlegen. Die Justitiare der Verbandsgeschäftsstelle prüfen das derzeit und werden sich zeitnah äußern.