Sehr geehrte Damen und Herren,
zum alle vier Jahre stattfindenden Kreisfußballtag (PDF) lade ich für
Freitag, dem 08. März 2024 um 19 Uhr zum SV Erzhausen, Heinrichstraße 40 in 64390 Erzhausen
herzlich ein.
Folgende (vorläufige) Tagesordnung ist vorgesehen:
- Eröffnung und Begrüßung
- Totenehrung
- Grußworte der Gäste
- Ehrungen
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen
- Entgegennahme und Aussprache zu den Berichten der Mitglieder des Kreisfußballausschusses
- Wahl eines Wahlleiters und der Wahlprüfungskommission
- Entlastung des Kreisfußballausschusses
- Wahl der Mitglieder des Kreisfußballausschusses mit Ausnahme des Kreisschiedsrichterobmanns, des Kreisjugendwartes und der weiteren Mitglieder nach § 52 Nr. 2g) der Satzung
a) Kreisfußballwart
b) Stellvertreter
c) Kreiskassenwart
11. Bestätigung des Kreisschiedsrichterausschusses mit Ausnahme des Kreislehrwartes sowie Bestätigung des Kreisjugendausschusses
12. Wahl des Vorsitzenden des Kreissportgerichts
13. Wahl der Delegierten und der Ersatzdelegierten für den Verbandstag
14. Ortswahl des nächsten Kreisfußballtages
15. Sonstige Anträge
16. Verschiedenes
Anträge zu den Punkten 6 und 15 müssen spätestens 2 Wochen vor dem Termin des Kreisfußballtages beim Kreisfußballwart in schriftlicher Form mit Begündung eingehen.
Alle Vereine sind verpflichtet, mindestens einen Vertreter zu entsenden. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt entsprechend der Satzung und Ordnungen des HFV eine Bestrafung.
Sportliche Grüße
Michael Sobota