Informationen der Passstelle über aktuelle Änderungen zur Verlängerung der Wechselperiode I für Amateure mit Statusveränderung und Vertragsspieler sowie zum Ende der Wechselperiode I für Amateurspieler

Informationen der Passstelle zur Verlängerung der Wechselperiode I der Spielzeit 2022/23 für Vertrags- und Lizenzspieler und zum Ende der Wechselperiode für Amateurspieler sowie allgemeine Hinweise zur Vorlage der Wechselunterlagen bis zum jeweiligen Ende der Wechselperiode I
Mit Blick auf das bevorstehende Ende der Wechselperiode I der Spielzeit 2022/23 informiert die Passstelle über aktuelle Änderungen zur Verlängerung der Wechselperiode I für Amateure mit Statusveränderung und Vertragsspieler. Weiterhin zum Ende der Wechselperiode I für
Amateurspieler sowie zur termingerechten Vorlage der Vereinswechselunterlagen.
A: Verlängerung der Wechselperiode I der Spielzeit 2022/23 für Amateure mit Statusveränderung und Vertragsspieler
➔ Der DFB-Vorstand hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 beschlossen, die Wechselperiode I der Spielzeit 2022/23 für Vertragsspieler und Lizenzspieler vom 31. August auf den 1. September 2022 zu verlängern.
Die Änderung ist Bestandteil des allgemeinverbindlichen Teils der DFB-Spielordnung und war somit durch die HFV-Gremien in die HFV-Spielordnung zu übernehmen.
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 19. August 2022 in Kraft.
Insofern gilt für die Spielzeit 2022/23, dass bei einem Vereinswechsel eines Amateurs mit Statusveränderung und eines Vertragsspielers, die vollständigen Wechselunterlagen aufgrund dieser Ausnahmegenehmigung für die Spielzeit 2022/23 bis einschließlich 1. September 2022 der Passstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden können.
Maßgeblich für die Fristenwahrung ist nur der Eingang der Unterlagen bei der Passstelle.
Diese können entweder auf dem elektronischen Weg pass@hfv-online.evpost.de oder postalisch übermittelt werden.
B: Ende der Wechselperiode I der Spielzeit 2022/23 für Amateurspieler
➔ Für den Amateurspieler ohne Statusveränderung endet die Wechselperiode I der Spielzeit 2022/23 am 31. August 2022. Dies gilt auch für den A-Junior sowie die B-Juniorin des älteren Jahrgangs, da in beiden Fällen ausschließlich die Wechselbestimmung der Senioren Anwendung finden.
Die vollständigen Unterlagen für den Vereinswechsel und insbesondere die nachträgliche Freigabe sind zwingend bis zum letzten Tag der Wechselperiode I, 31. August 2022 der Passstelle vorzulegen.
Die Zusendung der Unterlagen kann sowohl über die Antragstellung Online, „nachträgliche Zustimmung“ im DFBnet Pass, über das elektronische Postfach
pass@hfv-online.evpost.de , per Fax 069/677 282-226 oder postalisch erfolgen.
Maßgeblich für die Fristenwahrung ist nur der Eingang der Unterlagen bei der Passstelle. Bei verfristetem Eingang können die Unterlagen im aktuellen Wechselverfahren keine Berücksichtigung finden.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und Einhaltung der jeweiligen Frist.

Frankfurt, den 22.08.2022