Hinweise der Passstelle zur Wechselperiode II vom 01. bis zum 31. Januar sowie für den Juniorinnen- und Juniorenbereich in der Zusammenfassung / Erinnerung vom 26. Januar 2023

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
wir bringen unserer Hinweise vom 16. Dezember 2022 zur Wechselperiode II vom 01. bis zum 31. Januar 2023 in Erinnerung und bitten Sie darauf zu achten, der Passstelle bis zum  31. Januar 2023, 23:59, mithin dem Ende der Wechselperiode II für Seniorenspieler sowie für A-Junioren und B-Juniorinnen des jeweils älteren Jahrgangs, die vollständigen Unterlagen für den Vereinswechsel zur Bearbeitung vorzulegen.
Für die Fristenwahrung zählt nur der Eingang der Unterlagen bei der Passstelle.

Bitte vergleichen Sie dazu den Anhang vom 16. Dezemeber 2022, den wir Ihnen gerne zum Abgleich der Fristen und vorzulegenden Unterlagen, gerne nochmal mit dieser Mail zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hanne Helten, Ricardo Döbert und Walter Sitorius
Hessischer Fußball-Verband e.V.
Walter Sitorius
Leiter Passstelle