Die Rückrundenbesprechung der Kreisligen A und B Darmstadt, die beim SV St. Stephan stattfand, stand auch im Zeichen der Vorfälle gegen Schiedsrichter, die sich in der Vorrunde zutrugen. Die Klassenleiter Michael Sobota (Ober-Ramstadt) und Dieter Behrendt (Wixhausen) zeigten sich unzufrieden darüber, dass in allen vier Kreisligen in vier Fällen der neu geschaffene Verbandsanwalt tätig werden musste, weil Spieler, Funktionäre oder Zuschauer verbal und/oder tätlich gegen den Schiedsrichter vorgingen.
Teilweise gab es drastische Strafen mit Punktabzügen (wir hatten darüber berichtet). Auch Sportgerichtsvorsitzender Achim Pfeffer (Darmstadt) zeigte sich unzufrieden. Schiedsrichterobmann Yannic Römer-Lenssen bedauerte die Entwicklung die dazu führe, dass der Kreis Darmstadt in der Region und im Vergleich zu den Kreisen Groß-Gerau, Dieburg, Bergstraße und Odenwald in Sachen Fairness das Schlusslicht bilde. Dennoch wollte Kreisfußballwart Sobota nicht den Eindruck im Raum stehen lassen, als gäbe es diesbezüglich ein generelles Problem bei den Vereinen sondern sprach von einer Momentaufnahme, die sich bis zum Rundenende hin ändern könne. Alle Vereine seien dazu aufgefordert, bis zum Rundenende für ein besseres Erscheinungsbild mit beizutragen.
In beiden Ligen gab es einige witterungsbedingte Spielausfälle, die jedoch zu einem großen Teil bereits neu angesetzt sind. Vor dem regulären Start aus der Winterpause am 5. März sind in beiden Ligen einige Nachholspiele terminiert. Der letzte Spieltag wird am 4. Juni ausgetragen, danach schließen sich die Relegationsspiele an. Diese wurden noch nicht terminiert, da man auf die Termine der Gruppenliga und der Kreisoberliga Darmstadt/Groß-Gerau Rücksicht nehmen will. In beiden A-Ligen steigt der Meister auf, der Tabellenzweite der A-Liga spielt gegen den Zweiten aus der A-Liga-Groß-Gerau und dem Tabellenvierzehnten der Kreisoberliga um den Aufstieg bzw. Verbleib in der Kreisoberliga. In A- und B-Liga steigen jeweils zwei Vereine direkt ab, der Drittletzte relegiert mit den jeweils Tabellenzweiten der Kreisligen B und C.
In der Pokalrunde sind die Halbfinalspiele terminiert. Am 23. März trifft Kreisoberligist SKG Bickenbach auf Verbandsligist RW Darmstadt. Am 10. April (Ostermontag) trifft A-Ligist FC Ober-Ramstadt auf den amtierenden Pokalsieger und Hessenligist Viktoria Griesheim. Das Finale findet am Donnerstag, dem 18. Mai auf dem Sportgelände der TSG Messel statt. Zuvor wird das Spiel um Platz drei ausgespielt, das von den Verlierern der beiden Halbfinalspiele bestritten wird. Da im vergangenen Jahr dieses Spiel nicht ausgetragen wurde, weil sich beide Mannschaften hierzu nicht bereit erklärten, wurden die Teilnahmebedingungen für den Kreispokal verschärft und eine Verpflichtung zur Austragung implementiert.
Diskussionen gab es um den Trainerpass, der vom Fußball-Verband verpflichtend eingeführt wurde, im Kreis Darmstadt (und im Kreis Hanau) die Umsetzung jedoch unterblieb. Die Trainer wurden verpflichtet, einen Pass mit bestimmten Daten zu ihrer Person umzuhängen, um den Schiedsrichtern eine gezielte Ansprache gegenüber diesen Funktionsträgern zu ermöglichen. Fußballwart Sobota bezweifelt den Sinn der Vorgabe, weil Name des Trainers und oftmals das Bild dazu bereits im elektronischen Spielbericht hinterlegt und damit dem Schiedsrichter bekannt sind. Zudem derzeit wegen einer Beschwerde auch eine datenschutzrechtliche Überprüfung dieser Vorgabe erfolge.
Auch wies Sobota auf das geänderte Schiedsrichter-Pflichtsoll hin. Danach werden ab dieser Saison nach dem „Verursacherprinzip“ die Vereine verstärkt zur Gestellung von Schiedsrichtern herangezogen, die viele Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen lassen. Je Mannschaft und nach Klassenzugehörigkeit muss eine bestimmte Anzahl von Spielen gepfiffen werden. Im Bereich der Kreisoberliga bis zur Kreisliga D sind dies je 15 Spiele pro Saison. Für die Vereine bedeutet das teilweise eine Entlastung, wie Sobota am Beispiel von Sturm Darmstadt beschrieb. Nach der alten Regelung hätte der Verein für zwei Seniorenmannschaften zwei Schiedsrichter stellen müssen. Die neue Vorgabe ermöglicht es dem Verein nun, mit einem Schiedsrichter auszukommen. Für zwei Mannschaften muss der Verein 30 Spielleitungen (je Mannschaft 15) ableisten. Ein Schiedsrichter kann für seinen Verein bis zu 50 Spielleitungen je Saison übernehmen, so dass dieser alleine das Pflichtsoll abdecken kann. Allerdings müssen alle Schiedsrichter, um gezählt werden zu können, mindestens drei Präsenzsitzungen und zwei Online-Veranstaltungen besuchen sowie eine Prüfung ablegen.
Fußballwart Sobota und sein Vertreter Behrendt konnten am Ende der Sitzung den FC Ober-Ramstadt (Kreisliga A) und die TSG 46 Darmstadt II (Kreisliga B) als die bis zur Winterpause fairsten Teams mit einem Gutschein auszeichnen.