In den aktuellen Entscheidungen hat sich der DFB-Bundestag am 25.05.2020 auch mit den Vereinswechselstatuten befasst. Auf dieser Grundlage kann nun auch der HFV die nötigen Weichen für die anstehende Wechselzeit stellen. Sofern sich der außerordentliche Verbandstag den bereits veröffentlichten Empfehlungen des Verbandsvorstands anschließen und demnach die Saison 2019/20 zum 30.06.2020 beendet werden sollte, würde dies keine weitere Änderung zu bestehenden Wechselvorschriften bedeuten. Somit würde für den Seniorenbereich die Wechselperiode I und für den Juniorenbereich die Abmeldefrist im Juni mit den gewohnten Bedingungen greifen.
Für den Wegfall der Wartefrist bei Spielern, die länger keine Pflichtspiele mehr absolviert haben (Sechs-Monats-Regel) gilt gemäß der im April geänderten Spielordnung bzw. Jugendordnung weiterhin:
Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des HFV durchgeführt worden ist bzw. wird, sind bei der Berechnung des 6-Monats- Zeitraums nach Nr. 2 f) dieser Vorschrift nicht zu berücksichtigen. Der Spielbetrieb ist in der Spielzeit 2019/2020 erstmals am 12.03.2020 im Sinne dieser Regelung unterbrochen worden. Dies gilt für alle Anträge, die ab dem 15.04. gestellt wurden.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
– Bis zur Entscheidung des außerordentlichen Verbandstages werden keine Wechsel vollzogen, weil die finale Entscheidung des höchsten Gremiums in Sachen Umgang mit der aktuellen Saison erst dann getroffen werden wird. Somit wird verhindert, dass bereits erteilte Spielrechte im Nachgang etwaig zu korrigieren wären. Wechsel können somit aktuell beantragt werden und das Spielrecht wird dann nach dem Verbandstag erteilt.
– Bei Entscheidung gemäß Vorschlag des Verbandsvorstands -> – Saisonende 30.06.2020 gewohnte Wechselvorschriften analog der letzten Jahre
– Rückkehroptionen sind somit wie gehabt gegeben (vgl. § 121 Spielordnung / § 27 Jugendordnung) – Abmeldungen und Wechselanträge können ganz normal ab dem 01.06. gestellt werden. Vereine / Spieler, die erst die Entscheidung des Verbandstages abwarten wollen, müssen dann noch innerhalb des Monats Juni aktiv werden und bis zum 30.06. eine ordnungsgemäße Abmeldung durchführen.
– Bei landesverbandsübergreifenden Wechseln greifen die Wechselbestimmungen des aufnehmenden Landesverbandes und somit die des HFV, sofern der Spieler zu einem hiesigen Verein wechselt (bei Wechseln beispielsweise nach Bayern oder Thüringen könnten andere Bedingungen gelten).
– Detailfragen, wie Umgang mit landesverbandsübergreifenden Zweitspielrechten beispielsweise im Jugendbereich, werden nach den finalen Entscheidungen der Landesverbände mit diesen erörtert und danach kommuniziert.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des HFV:
Informationen zur Wechselperiode 2020 (PDF)
Berechnung Wartefristen
Tipps zur Antragstellung online
Entschädigungsbeträge für Amateurspieler
Erreichbarkeit der Passstelle in der „heißen Phase“
Häufig gestellte Fragen
Quelle: HFV